Das Europäische CO₂-Grenzausgleichssystem ist ein Grenzausgleichsmechanismus im Rahmen der Klimapolitik der Europäischen Union. Der Grenzausgleich soll in bestimmten Wirtschaftssektoren, die vom EU-Emissionshandel umfasst sind, die Verlagerung von Treibhausgasemissionen in Nicht-EU-Länder verhindern (Wikipedia)
Besonders betroffen von diesem CO₂-Grenzausgleichssystem sind Industriezweige, welche große Mengen Energie bei der Herstellung Ihrer Produkte benötigen, dazu zählt die Aluminium - und Stahlindustrie aber auch die Herstellung von Zement und von Düngemittel.
Seit geraumer Zeit wird medial das Thema CO₂ Ausstoß und die Vermeidung dessen in der Industrie diskutiert, CO₂ Reduzierung bis hin zur CO₂ Neutralität und Klimaneutralität sind die am häufigsten genannten Schlagwörter. In Bezug auf unsere Branche versucht man durch den Einsatz von Wasserstoff einen klimafreundlichen Stahl herzustellen, Wasserstoff lässt sich mit erneuerbarer Energie herstellen und emittiert bei seiner Verwendung keine Treibhausgase.
Und auch der Sauerstoff im Eisenerz reagiert mit dem Wasserstoff zu Wasser statt zu klimaschädlichem Kohlendioxid, das Schöne an diesem Konzept ist, dass man zwar einen neuen Produktionsprozess braucht, aber als Nebenprodukt Wasser anstelle von Kohlendioxid erhält.
Die Umstellung des Produktionsprozesses erfordert Investitionen in der Größenordnung von 30 Mrd. € bis zum Jahr 2050 allein bei den deutschen Stahlherstellern, obwohl die Umstellung massiv subventioniert wird ( siehe hierzu: https://www.spiegel.de/wirtschaft/eu-genehmigt-milliardenfoerderung-fuer-gruenen-stahl-von-thyssenkrupp-a-fa4048ff-8eb6-4e13-b207-3299957c8bdc ) sind die Herstellkosten für die Produktion von grünem Stahl nach Expertenmeinung ca. 250 €/to teurer als Stahl aus konventioneller Herstellung. Dadurch bedingt wären die Produkte aus europäischer Stahlherstellung im internationalen Vergleich nicht mehr wettbewerbsfähig.
Damit das Konzept trotzdem aufgeht gibt es nun, probeweise, jedoch berichtsweise verpflichtend, seit dem 1. Oktober 2023 die CBAM-Durchführungsverordnung, welche bis Ende dem Jahr 2025 auf Probe läuft, erste Meldungen sind für das I. Quartal 2024 am 31.März.2024 abzugeben, bei Missachtung gibt es empfindliche Geldbußen.
Alle Stahlhersteller aus Drittländern werden auf EU – Ebene nach ihrem aktuellen CO₂ Ausstoß klassifiziert, bei Einfuhr in die EU wird, je nach Höhe des CO₂ Ausstoß ein Grenzausgleich fällig ( Klimazoll ), damit sollen die Mehrkosten für die Herstellung von CO₂ reduzierten Stahl in der EU ausglichen werden.
Wir als Handelsunternehmen ohne Drittlandsimporte aus Ländern außerhalb der EU sind zur Meldung nicht verpflichtet, sehen jedoch das Konstrukt als Bürokratiemonster, welches am Ende die Produktion von Produkten in der EU weiter verteuert.
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